Die aktuellen Jagdzeiten in Schleswig-Holstein stammen aus § 2 der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten vom 6. März 2019.
TippDetails zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen.
Schalenwild
Weiteres Haarwild
Federwild
Ganzjährig geschontes Federwild
- Rebhühner
- Fasanenhennen
- Türkentauben
- Höckerschwäne
- Ringelgänse, Blässgänse und Saatgänse
- Spießenten, Bergenten, Tafelenten, Samtenten und Trauerenten
- Blässhühner
- Lachmöwen, Sturmmöwen, Mantelmöwen und Heringsmöwen
- Nebelkrähen und Elstern
Deichjagd
Im Bereich der Deichkörper, Warften oder sonstiger Erhöhungen außerhalb der Seedeiche darf die Jagd auf Wildkaninchen, Füchse, Dachse und Nutria zur Gewährleistung der Deichsicherheit und zum Schutz von Küstenvögeln ganzjährig ausgeübt werden.