Die aktuellen Jagdzeiten in Thüringen stammen aus der Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO).
In § 1 werden die Tierarten, welche dem Jagdrecht unterliegen, ergänzt: Marderhund, Mink, Sumpfbiber (Nutria), Waschbär, Elster, Nilgans und Rabenkrähe
Außerdem werden für einige Wildarten keine Schonzeiten festgelegt: Marderhund, Mink, Sumpfbiber (Nutria), Waschbär und Nilgans
In § 2 werden die Jagdzeiten aufgelistet.
Anleitung
- Aktuelle Änderungen sind fett hervorgehoben.
- Details zu den Jagdzeiten finden sich in den Erklärboxen.
Schalenwild
Weiteres Haarwild
Federwild
Anmerkungen
- Siehe auch: § 33a ThJG – Schonzeiteinschränkung für Graureiher
- Siehe auch: § 1 ThürKormVO – Abschuss von Kormoranen