Die aktuellen Jagdzeiten in Baden-Württemberg stammen aus der Durchführungsverordnung des Jagd- und Wildtiermangagementgesetzes (DVO JWMG – § 10 Jagdzeiten).
Vom 16. Februar bis zum 15. April gilt in Baden-Württemberg die neue Jagdruhezeit.
Aufgrund der Gefahr einer möglichen Verschleppung der ASP gilt eine Ausnahmeregelung für die Bejagung von Schwarzwild zunächst bist zum 15.02.2024. Schwarzwild kann ganzjährig im Wald und Offenland bejagt werden. Der Muttertierschutz ist weiterhin zu beachte.
Für die Bejagung von Schwarzwild sind außerdem Nachtsichtaufsatz- und Vorsatzgeräte erlaubt.