Die allgemeine Jagdzeit in Südtirol beginnt am 1. Mai und endet am 15. Dezember. In diesem Zeitraum ist die Jagd auf ausgewählte Klassen von Reh- und Rotwild erlaubt. Für alle weiteren Wildarten gelten eingeschränkte Zeitfenster, die den Schutz der Wildbestände sichern sollen.
Schalenwild darf an allen sieben Wochentagen bejagt werden. Für Niederwild hingegen gilt: maximal drei Tage pro Woche, und jeder Jagdgang muss vorher im Kontrollkalender vermerkt werden.
Nach dem 15. Dezember ist die Jagd nur noch auf Schwarzwild, Fuchs sowie auf Sing- und Wacholderdrosseln in Obst- und Weinanlagen erlaubt.
Jagdbeginn und -ende orientieren sich am Tageslicht: eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.