Ein Fischer bittet Sie, den Kormoran an seinem Fischweiher zu bejagen. Welche Maßnahmen zur Reduzierung eines Kormoranproblemes kennen Sie?
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Bejagung: Im Umkreis von 200 m um Gewässer ist die Bejagung von Kormoranen zur Verhinderung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden während der Jagdzeit erlaubt (Naturschutzgebiet ausgenommen)
Vergrämung: Einsatz von Abschreckungsmaßnahmen, um Kormorane vom Gewässer fernzuhalten
Fischschutz: Installation von Netzen oder Überdachungen über Fischteichen, um Fische vor Kormoranen zu schützen