Welche Vorschriften nennt § 5 Wildfangeinrichtungen der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift?
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Beim Auslegen von Wildfangeinrichtungen ist auf die einschlägigen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes zu achten.
Das Sichern und Entsichern von Abzugseisen darf nur mit einem geeigneten Gegenstand erfolgen. Beim Spannen ist unter Umständen eine Hilfsperson einzusetzen.