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Darf ein Grundeigentümer das Aufstellen von Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitzen) auf seinem Grundstück untersagen?

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Grundsätzlich nein, der Eigentümer ist zur Duldung verpflichtet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Einrichtung ist für eine ordnungsgemäße Jagdausübung notwendig.
  • Die Duldung ist für den Eigentümer zumutbar.
  • Der Eigentümer erhält eine angemessene Entschädigung.

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