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Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Saarland?
Saarland
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Schwarzwild
: Maximal 2 kg Kirrmittel je Kirrstelle.
Rehwild
: Ausschließlich Trester aus heimischen Früchten, maximal 2 Liter je Kirrstelle; zulässig nur vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
Saarland
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