Die Munition sollte idealerweise getrennt von der Waffe in einem separaten Behältnis aufbewahrt werden (möchte der Prüfer häufig so hören).
Allerdings darf die Munition im selben verschlossenen Waffenkoffer oder Futteral transportiert werden, sofern die Waffe ungeladen ist.
Merke: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur räumlichen Trennung von Waffe und Munition beim Transport. Allerdings Behältnis.
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