Welches besondere Recht haben bestätigte Schweißhundeführer in Brandenburg (§ 35 BbgJagdG)?
Brandenburg
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Bestätigte Schweißhundeführer in Brandenburg dürfen mit Zustimmung der Revierinhaber grenzüberschreitend zur Nachsuche mit Hund und Waffe vorgehen. In dringenden Fällen ist dies auch ohne vorherige Vereinbarung erlaubt, außer auf militärisch genutzten Flächen.