Welches besondere Recht haben bestätigte Schweißhundeführer in Brandenburg (§ 35 BbgJagdG)?

Brandenburg

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Bestätigte Schweißhundeführer in Brandenburg dürfen mit Zustimmung der Revierinhaber grenzüberschreitend zur mit Hund und vorgehen. In dringenden Fällen ist dies auch ohne vorherige Vereinbarung erlaubt, außer auf militärisch genutzten Flächen.

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