Dürfen Sie in Sachsen Fallen aufstellen, die sofort töten?

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In Sachsen ist es grundsätzlich verboten, aufzustellen. Ausnahmen sind möglich, wenn die diese zulässt, unter bestimmten Bedingungen, wie der Nutzung in Fangbunkern mit ausreichender Verblendung nach oben und regelmäßiger Kontrolle.

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