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Dürfen Sie in Sachsen Fallen aufstellen, die sofort töten?

Sachsen

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In Sachsen ist es grundsätzlich verboten, Totschlagfallen aufzustellen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Jagdbehörde diese zulässt, unter bestimmten Bedingungen, wie der Nutzung in Fangbunkern mit ausreichender Verblendung nach oben und regelmäßiger Kontrolle.

Sachsen

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