Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Brandenburg pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Ja, Sie können zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Brandenburg pachten, jedoch dürfen nur zwei von Ihnen als offizielle Pächter eingetragen werden. Für den dritten kann eine Jagderlaubnis (Begehungsschein) erteilt werden.
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