Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Brandenburg pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Nein, für 250 ha sind in Brandenburg maximal zwei Pächter zulässig; ein dritter Partner kann jedoch mit schriftlicher Jagderlaubnis jagen, sofern alle Pächter jagdpachtfähig sind (3 Jahre Jagdscheinbesitz) und der schriftliche Vertrag die Mindestpachtdauer sowie die behördliche Zulassung der Reviergröße berücksichtigt.
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