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Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Brandenburg pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?

Brandenburg

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Nein, für 250 ha sind in Brandenburg maximal zwei Pächter zulässig; ein dritter Partner kann jedoch mit schriftlicher Jagderlaubnis jagen, sofern alle Pächter jagdpachtfähig sind (3 Jahre Jagdscheinbesitz) und der schriftliche Vertrag die Mindestpachtdauer sowie die behördliche Zulassung der Reviergröße berücksichtigt.

Brandenburg

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