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In Ihrem Revier in Wien meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?

Wien (Österreich)

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Nein, der Landwirt hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, da er die Wochenfrist zur Meldung überschritten hat.

Wien (Österreich)

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