Erklären Sie einem Hundebesitzer unter welchen Umständen sein Hund wildert und welche Konsequenzen das haben könnte!
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Ein Hund wildert, wenn er außerhalb Hör- und Rufweite seines Besitzers ist, nicht auf Signale reagiert und Wild unmittelbar verfolgt. Nach §47(5b) darf der Jagdausübungsberechtigte oder das Jagdschutzorgan einen wildernden Hund zum Schutz des Wildes erlegen. Normale Jäger dürfen wildernde Hunde nicht erlegen.
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