In Bremen dürfen Füchse ganzjährig bejagt werden. Es gibt keine unterschiedlichen Jagdzeiten für verschiedene Altersklassen des Fuchses; die Regelung gilt einheitlich für alle Altersstufen. Allerdings ist gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes die Bejagung von Elterntieren während der Setz- und Brutzeiten untersagt, solange sie für die Aufzucht der Jungtiere notwendig sind.
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