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Was wissen Sie zum Europäischen Feuerwaffenpass?

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  • Berechtigung zur Mitnahme der eingetragenen Schusswaffen in andere EU-Mitgliedstaatennach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts
  • Ausstellung auf Antrag für Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet
  • 5 Jahre gültig mit einmaliger Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich
  • Eintragung aller Schusswaffen, die der Inhaber besitzen darf

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