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Was wissen Sie zum Europäischen Feuerwaffenpass?
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Berechtigung zur
Mitnahme
der eingetragenen
Schusswaffen
in andere EU-Mitgliedstaatennach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts
Ausstellung auf Antrag
für Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet
5 Jahre gültig
mit einmaliger Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich
Eintragung aller
Schusswaffen
, die der Inhaber
besitzen
darf
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