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Wann ist die Abschussliste in Tirol vorzulegen?

Tirol (Österreich)

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Die Vorlagefrist wird durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt.

AchtungDie Abschussliste heißt in Tirol Vorlageliste und muss nur für männliches einjähriges Rotwild und weibliches Rotwild geführt werden.
Tirol (Österreich)

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