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In Ihrem Revier in Vorarlberg meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?

Vorarlberg (Österreich)

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Ja, der Anspruch besteht, denn die Meldung erfolgte fristgerecht.

Vorarlberg (Österreich)

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