Grunddefinition: Mit Holzgewächsen bestockte Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1.000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht
Temporär unbestockte Flächen: Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlass vorübergehend vermindert oder beseitigt ist
Forstbetriebliche Flächen: Dauernd unbestockte Grundflächen im unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald, wie Bringungsanlagen, Holzlagerplätze oder Rückewege
Ausnahmen: Nicht als Wald gelten Grundflächen mit parkmäßigem Aufbau, Baumreihen oder Christbaumkulturen
MerkeWald beginnt ab 1.000 m² Fläche und 10 m durchschnittlicher Breite.