Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Wie definiert das Forstrecht Wald?

Antwort anzeigen

Definition von Wald:

  • Grunddefinition: Mit Holzgewächsen bestockte Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1.000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht
  • Temporär unbestockte Flächen: Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlass vorübergehend vermindert oder beseitigt ist
  • Forstbetriebliche Flächen: Dauernd unbestockte Grundflächen im unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald, wie Bringungsanlagen, Holzlagerplätze oder Rückewege
  • Ausnahmen: Nicht als Wald gelten Grundflächen mit parkmäßigem Aufbau, Baumreihen oder Christbaumkulturen
MerkeWald beginnt ab 1.000 m² Fläche und 10 m durchschnittlicher Breite.

Frage anzeigen