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Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Nordrhein-Westfalen.

NRW

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  • Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören bilden gemeinschaftlichen Jagdbezirk
  • Mindestens 150 ha zusammenhängende Fläche
  • Jagdrecht liegt bei Jagdgenossenschaft
    • Diese kann es selbst ausüben oder verpachten
NRW

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