Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in NRW.

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In Nordrhein-Westfalen bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, sofern sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

Das liegt bei der , die es entweder selbst ausüben oder an einen Pächter verpachten kann.

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