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Besteht nach einem Wildunfall mit Schalenwild (z. B. Reh-, Rot- oder Schwarzwild) eine gesetzliche Meldepflicht?

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  • Ja, bei Wildunfällen mit Schalenwild besteht eine gesetzliche Pflicht, den Unfall unverzüglich einer zur Jagd befugten Person oder der Polizei zu melden.

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