Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Schleswig-Holstein?
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In Schleswig-Holstein existieren keine landesweit festgelegten Liter- oder Kilogrammvorgaben. Zulässig ist lediglich das gelegentliche Anlocken von Schwarzwild mit geringen Futtermengen, sofern das Kirrgut für anderes Schalenwild unzugänglich dargeboten wird.
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