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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in Oberösterreich gemeldet werden?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens binnen 3 Wochen nach Bekanntwerden
  • gemeldet werden muss Jagdausübungsberechtigtem oder einer bevollmächtigten Person
  • Ersatzweise: Bei Nichterreichbarkeit binnen einer Woche beim Bürgermeister melden
Oberösterreich (Österreich)

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