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Was ist zu tun, wenn die kundige Person Bedenken äußert?

Oberösterreich (Österreich)

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Es muss eine komplette Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt erfolgen. Wird das Fleisch an einen Wildbret-Großhändler vermarktet, findet ebenfalls eine Kontrolle durch einen amtlichen Tierarzt statt. Bei Freigabe durch Stempel ist Vermarktung möglich.

Oberösterreich (Österreich)

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