Ist erlaubt, wenn die berechtigten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auch nahe Angehörige, die regelmäßig in die Gemeinschaft einkehren und Zugang zum Sicherheitsbehältnis haben, gelten als Teil der häuslichen Gemeinschaft.
Beispiel: Ein Sohn, der auswärts studiert, aber regelmäßig nach Hause kommt und einen Hausschlüssel besitzt, darf seine Waffen mit dem Vater gemeinsam aufbewahren.