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Darf ein Jäger auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ohne Erlaubnis des Eigentümers einen Hochsitz errichten?

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Nein.

  • Der Jäger muss vorab die Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen.
  • Der Eigentümer ist zur Erteilung verpflichtet, sofern die Anlage zumutbar ist und er eine angemessene Entschädigung erhält.
  • Verweigert der Eigentümer die Erlaubnis, kann diese durch die Untere Jagdbehörde ersetzt werden.

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