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Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Berlin?
Berlin
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Landesweit
: Keine gesetzlich festgesetzte Mengenbegrenzung für die
Kirrung
von
Schwarzwild
.
Berliner Forsten
: Maximal
500 ml
Kirrmaterial je
Kirrung
bei höchstens einer Kirrstelle pro 75 ha.
Berlin
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