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Muss jedes Jagdgebiet in Niederösterreich einen Jagdhund haben? Was ist die Besonderheit?

Niederösterreich (Österreich)

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  • Grundverpflichtung: Jagdausübungsberechtigter muss für Haltung sorgen
  • Eignung: Nach Rasse und Gebrauchsfähigkeit für Kultur- und Wildstandsverhältnisse
  • Mindestanzahl: Ein reinrassiger, gebrauchsfähiger Jagdhund pro angefangene 300 Stück jährlichen Schalenwildabschuss
  • Prüfungsnachweis: Einmaliger Prüfungs- und Leistungsnachweis erforderlich
  • Altersgrenze: Gebrauchsfähigkeit höchstens bis 12. Lebensjahr
Niederösterreich (Österreich)

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