Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Hamburg.
Antwort anzeigen
In Hamburg werden alle Grundflächen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, sofern sie mindestens 150 Hektar umfassen.
Das Jagdrecht obliegt der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
Frage anzeigen