In Ihrem Revier im Burgenland meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?
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Nein, der Landwirt hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, da er die 2-Wochen-Frist versäumt hat.
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