Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Sachsen?
Sachsen
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In Sachsen gilt eine Höchstmenge von 3 kg pro Kirrstelle für Getreide, Baumfrüchte, Obsttrester oder Mais. Nachgelegt werden darf erst, wenn das zuvor ausgebrachte Kirrmittel vollständig vom Wild aufgenommen wurde.