Wie wird der Einsatz von Nachtsichtvorsatzgeräten rechtlich und unter dem Aspekt der Waidgerechtigkeit bewertet?
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Rechtlich: Waffenrechtlich für Jäger erlaubt (Vorsatz- und Aufsatzgeräte), jagdrechtlich im Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten, aber durch Landesrecht (v. a. zur Schwarzwildbejagung) weitgehend freigegeben.
Waidgerechtigkeit: Dient dem sicheren Ansprechen, dem Muttertierschutz und der effizienten Schadensabwehr, wird jedoch wegen der eingeschränkten Chancengleichheit ethisch kritisch diskutiert.