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Welche Inhalte muss der Jagdpachtvertrag im Burgenland enthalten?

Burgenland (Österreich)

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Der Jagdpachtvertrag wird mit Hilfe des Vertragsmusters der Landesregierung erstellt und enthält folgende Mindestinhalte:

  • Bezeichnung des Jagdgebietes unter Angabe des Ausmaßes
  • Vertragsparteien mit vollständigen Angaben
  • Bei Jagdgesellschaften: sämtliche Gesellschafter sowie Jagdleiter und Stellvertretung mit Namen und Hauptwohnsitz
  • Pachtdauer
  • Jährlicher Pachtbetrag
  • Allfällige weitere Vereinbarungen der Vertragsparteien
  • Wildübergabeverpflichtung: Verpflichtung zur Übergabe des Jagdgebietes mit einem den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Wildbestand bei Ablauf des Pachtverhältnisses
  • Beilage: Alle für die Jagdausübung maßgebenden wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes
Burgenland (Österreich)

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