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Sie stellen in Ihrem Jagdrevier in Tirol Wildschäden fest. In welchem Fall müssen Sie für diese nicht haften?

Tirol (Österreich)

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Der Jagdausübungsberechtigte haftet in Tirol nicht, wenn die Wildschäden von ganzjährig geschonten Tierarten verursacht worden sind.

Tirol (Österreich)

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