In Ihrem Revier in Oberösterreich meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?
Antwort anzeigen
Ja, der Landwirt hat Anspruch auf Schadenersatz. Er hat den Schaden zwar nicht unverzüglich gemeldet, befindet sich aber in der Frist von 3 Wochen.
Frage anzeigen