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In Ihrem Revier in Oberösterreich meldet Ihnen ein Landwirt 18 Tage nach Bekanntwerden einen Wildschaden. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?

Oberösterreich (Österreich)

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Ja, der Landwirt hat Anspruch auf Schadenersatz. Er hat den Schaden zwar nicht unverzüglich gemeldet, befindet sich aber in der Frist von 3 Wochen.

Oberösterreich (Österreich)

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