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Wer ist dazu befugt, in Baden-Württemberg die Notzeit auszurufen?

Baden-Württemberg

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Die Untere Jagdbehörde in Baden-Württemberg ist befugt, in Notzeiten Maßnahmen wie Wegegebote und Leinenzwang zu erlassen und somit die Notzeit auszurufen.

Baden-Württemberg

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