Wie wird die Höhe des Abschussplanes festgestellt und bei der Behörde beantragt? Wie ist die Vorgangsweise dabei?
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Zur Feststellung des Abschussplanes wird das Verhältnis des Vegetationszustandes innerhalb und außerhalb von Vergleichsflächen sowie der Verbissgrad auf sonstigen Weiserflächen beurteilt. Auf Basis dieser Begehung wird die Höhe des im kommenden Jagdjahr zu erfüllenden Abschusses festgelegt. Eine Verschlechterung im Verbiss im Vergleich zum Vorjahr führt zu einer Erhöhung des Abschusses, wobei die Prozentsätze in der ‚Erläuterung zum Abschussplan‘ ersichtlich sind. Der entstehende Wert wird im Abschussplan nach Klassen eingetragen und wieder an die BH retourniert.
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