Welche Größe muss ein Gemeinschaftsjagdbezirk in Baden-Württemberg mindestens haben?
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Gemeinschaftsjagdbezirke in Baden-Württemberg müssen mindestens 150 ha groß sein. Bei einer Teilung müssen die Teile mindestens 250 Hektar groß sein. Eine Mindestgröße bis 150 ha ist bei Teilung durch die Untere Jagdbehörde genehmigungsfähig.
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