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Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Salzburg geregelt?

Salzburg (Österreich)

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  • Die Verpachtung ist von der Behörde nur auf Antrag der Salzburger Jägerschaft, der Jagdkommission oder des Eigentümers des verpachteten Eigenjagdgebietesaufzulösen, wenn der Pächter…:
    • trotz Aufforderung keinen Jagdleiter bestellt
    • bis zum 31. März eines jeden Jahres keine gültige Jahresjagdkarte besitzt
    • die Kaution, deren Ergänzung oder den Pachtzins nicht fristgerecht bezahlt
    • Schadenersatzbeträge für Jagd- und Wildschäden nicht fristgerecht bezahlt
  • Die Verpachtung ist von der Behörde auch von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter:
    • die Jagdschutzvorschriften nach Aufforderung weiterhin verletzt
    • wiederholt behördlich angeordnete jagd- oder forstbetriebliche Maßnahmen nicht durchführt
    • trotz Ermahnung einen Jagdbetrieb führt, der den Bestimmungen des Gesetzes nicht entspricht
    • grob fahrlässig oder vorsätzlich den Mindestabschuss nicht erfüllt
Salzburg (Österreich)

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