Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Salzburg geregelt?
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Die Verpachtung ist von der Behörde nur auf Antrag der Salzburger Jägerschaft, der Jagdkommission oder des Eigentümers des verpachteten Eigenjagdgebietes aufzulösen, wenn der Pächter…:
Die Verpachtung ist von der Behörde auch von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter:
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