Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer in Salzburg geregelt?

Salzburg (Österreich)

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Die Verpachtung ist von der Behörde nur auf Antrag der Salzburger Jägerschaft, der Jagdkommission oder des Eigentümers des verpachteten Eigenjagdgebietes aufzulösen, wenn der Pächter…:

  • trotz Aufforderung keinen Jagdleiter bestellt
  • bis zum 31. März eines jeden Jahres keine gültige Jahresjagdkarte besitzt
  • die Kaution, deren Ergänzung oder den Pachtzins nicht fristgerecht bezahlt
  • Schadenersatzbeträge für Jagd- und nicht fristgerecht bezahlt

Die Verpachtung ist von der Behörde auch von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter:

  • die Jagdschutzvorschriften nach Aufforderung weiterhin verletzt
  • wiederholt behördlich angeordnete jagd- oder forstbetriebliche Maßnahmen nicht durchführt
  • trotz Ermahnung einen Jagdbetrieb führt, der den Bestimmungen des Gesetzes nicht entspricht
  • grob fahrlässig oder vorsätzlich den Mindestabschuss nicht erfüllt
Salzburg (Österreich)

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