Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Salzburg geregelt?

Salzburg (Österreich)

Antwort anzeigen

Die Verpachtung ist von der Behörde nur auf Antrag der Salzburger Jägerschaft, der Jagdkommission oder des Eigentümers des verpachteten Eigenjagdgebietes aufzulösen, wenn der Pächter…:

  • trotz Aufforderung keinen Jagdleiter bestellt
  • bis zum 31. März eines jeden Jahres keine gültige Jahresjagdkarte besitzt
  • die Kaution, deren Ergänzung oder den Pachtzins nicht fristgerecht bezahlt
  • Schadenersatzbeträge für Jagd- und Wildschäden nicht fristgerecht bezahlt

Die Verpachtung ist von der Behörde auch von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter:

  • die Jagdschutzvorschriften nach Aufforderung weiterhin verletzt
  • wiederholt behördlich angeordnete jagd- oder forstbetriebliche Maßnahmen nicht durchführt
  • trotz Ermahnung einen Jagdbetrieb führt, der den Bestimmungen des Gesetzes nicht entspricht
  • grob fahrlässig oder vorsätzlich den Mindestabschuss nicht erfüllt
Salzburg (Österreich)

Frage anzeigen