Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Salzburg geregelt?
Salzburg (Österreich)
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Die Verpachtung ist von der Behörde nur auf Antrag der Salzburger Jägerschaft, der Jagdkommission oder des Eigentümers des verpachteten Eigenjagdgebietesaufzulösen, wenn der Pächter…:
trotz Aufforderung keinen Jagdleiter bestellt
bis zum 31. März eines jeden Jahres keine gültige Jahresjagdkarte besitzt
die Kaution, deren Ergänzung oder den Pachtzins nicht fristgerecht bezahlt
Schadenersatzbeträge für Jagd- und Wildschäden nicht fristgerecht bezahlt
Die Verpachtung ist von der Behörde auch von Amts wegen aufzulösen, wenn der Pächter:
die Jagdschutzvorschriften nach Aufforderung weiterhin verletzt
wiederholt behördlich angeordnete jagd- oder forstbetriebliche Maßnahmen nicht durchführt
trotz Ermahnung einen Jagdbetrieb führt, der den Bestimmungen des Gesetzes nicht entspricht
grob fahrlässig oder vorsätzlich den Mindestabschuss nicht erfüllt