Gemäß der Verordnung über die Jagdzeiten im Land Bremen ist die Jagd auf Feldhasen vom 1. Oktober bis zum 15. Januar erlaubt. Diese Regelung gilt für alle Altersklassen und Geschlechter des Feldhasen. Während der Setz- und Brutzeiten ist es untersagt, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere zu bejagen.
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