In Baden-Württemberg unterliegt Rotwild dem Nutzungsmanagement. Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte weibliche Rotwild sowie Kälber während der Jagdzeit zu erlegen. Männliches Rotwild ab Jährling ist seit 2026 vom Abschussgebot ausgenommen (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW).
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