Ist die Jagd mit einem Nachtzielgerät auf Raubwild in Sachsen erlaubt?
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Die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Jagd auf Raubwild ist in Sachsen untersagt, da das Bundesjagdgesetz dies verbietet und das Sächsische Jagdgesetz keine Ausnahmen vorsieht. Das Verbot gilt daher ausnahmslos.
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