Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Für Welche Waffen besteht Erprobungspflicht beim Beschussamt?

Antwort anzeigen

Grundsätzliche Erprobungspflicht:

  • Im Inland hergestellte Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile müssen vor Inverkehrbringung erprobt werden
  • Importierte Handfeuerwaffen ohne anerkanntes ausländisches Beschusszeichen
  • Bereits im Verkehr stehende Handfeuerwaffen ohne gültiges Beschusszeichen
  • Reparierte Waffen mit Veränderungen oder Instandsetzungen an höchstbeanspruchten Teilen

Frage anzeigen