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Woran kann ersatzpflichtiger
Wildschaden
entstehen?
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An Feldfrüchten, auch wenn diese bereits vom
Boden
getrennt, aber noch nicht eingebracht sind
In Gärten (Gemüse, Obst, Baumschulen), wenn die üblichen Schutzvorrichtungen vorhanden waren
An Forstkulturen (Hauptholzarten ohne Schutz, Nebenbaumarten nur mit üblichen Schutzvorrichtungen)
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