Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Niederösterreich statt?
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Binnen2 Wochen nach Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten
Binnen2 Wochen ohne Vergleich bei Bezirksverwaltungsbehörde anmelden
Bezirksverwaltungsbehörde bestellt fachlich geeignete Schlichter für die Jagdperiode
Schlichter führt Lokalaugenschein und Befundaufnahme durch
Hat Wirkung eines Exekutionstitels
Entscheidung durch Bezirksverwaltungsbehörde → danach ordentlicher Rechtsweg vor Zivilgerichten möglich
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