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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Niederösterreich statt?

Niederösterreich (Österreich)

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  1. Schaden melden: Binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten
  2. Schlichtung beantragen: Binnen 2 Wochen ohne Vergleich bei Bezirksverwaltungsbehörde anmelden
  3. Schlichter: Bezirksverwaltungsbehörde bestellt fachlich geeignete Schlichter für die Jagdperiode
  4. Durchführung: Schlichter führt Lokalaugenschein und Befundaufnahme durch
  5. Vergleich: Hat Wirkung eines Exekutionstitels
  6. Bei Scheitern: Entscheidung durch Bezirksverwaltungsbehörde → danach ordentlicher Rechtsweg vor Zivilgerichten möglich
Niederösterreich (Österreich)

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