Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in Niederösterreich festgehalten?
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In Niederösterreich ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich festgehalten durch den Grundsatz"Die Jagdausübung und die Wildhege haben insbesondere so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet wird".
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