Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Bayern.

Bayern

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Ein in Bayern besteht aus allen Flächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die nicht angehören.

  • Mindestgröße von 250 Hektar (500 Hektar im Hochgebirge).
  • Das liegt bei der , die es selbst ausüben oder verpachten kann.
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