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Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Bayern.

Bayern

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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Bayern besteht aus allen Flächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die nicht Eigenjagdbezirken angehören.

  • Mindestgröße von 250 Hektar (500 Hektar im Hochgebirge).
  • Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
Bayern

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