Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in der Steiermark statt?

Steiermark (Österreich)

Antwort anzeigen

  1. Schriftliche Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten binnen 2 Wochen ab Kenntnis
  2. Bei fehlender Einigung: Schiedsrichter binnen 1 Woche ab Geltendmachung verständigen (innerhalb 2 Wochen)
  3. Schiedsrichter stellt binnen 2 Wochen den Schaden fest (beide Parteien werden eingeladen)
  4. Bei schriftlicher Anerkennung durch beide Parteien binnen 14 Tagen → Festsetzung wird vollstreckbar
  5. Bei Scheitern: ordentlicher Rechtsweg vor den Zivilgerichten

Wichtig:

  • Mindestschadenshöhe: 100 Euro
  • Schiedsrichter wird von Bezirksverwaltungsbehörde bestellt
Steiermark (Österreich)

Frage anzeigen