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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in Wien gemeldet werden?

Wien (Österreich)

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In Wien muss ein Wildschaden unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten mitgeteilt werden. Der Jagdausübungsberechtigte hat dann 1 Woche Zeit, sich dazu zu erklären.

Wien (Österreich)

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