Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden bei dem Jagdausübungsberechtigten in Wien gemeldet werden?
Antwort anzeigen
In Wien muss ein Wildschaden unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten mitgeteilt werden. Der Jagdausübungsberechtigte hat dann 1 Woche Zeit, sich dazu zu erklären.
Frage anzeigen