Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wildgehege im Burgenland errichten zu dürfen?

Burgenland (Österreich)

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  • Anzeige vor Errichtung bei der Bezirksverwaltungsbehörde mit Lageplan und Eigentumsnachweis
  • Anhörung der angrenzenden
  • Untersagung möglich innerhalb von acht Wochen bei jagdlichen oder wildökologischen Konflikten
  • Aufzeichnungspflicht über Zu- und Abgänge von
Burgenland (Österreich)

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