Wie viele Kirrungen pro Hektar sind in Hessen erlaubt?
Hessen
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In Hessen ist pro Jagdbezirk mindestens eine Kirrung erlaubt, zusätzlich eine weitere pro 100 ha angefangener Jagdfläche außerhalb von Rotwildgebieten bzw. eine weitere pro 250 ha in Rotwildgebieten.